11.5.2.8 Prüfvorgehen
Hierzu habe ich zwei Anmerkungen:
- Ist der Ausnahmefall unter 9.1.3.1 in Ziffer 3.3 bzgl. einem einzelnen Sucheingabefeld dann noch zeitgemäß bzw. es wird in 11.1.3.1 für diesen Spezialfall eine programmatische Ausgabe gefordert, in 9.1.3.1 aber nicht.
- Sollte in der Prüfschrittbeschreibung ein ggf. vorhandener Platzhalter nicht vor der Prüfung entfernt werden, um sicherzustellen das die programmatische Auswertung auch dauerhaft ist?
Ist der Ausnahmefall unter 9.1.3.1 in Ziffer 3.3 bzgl. einem einzelnen Sucheingabefeld dann noch zeitgemäß bzw. es wird in 11.1.3.1 für diesen Spezialfall eine programmatische Ausgabe gefordert, in 9.1.3.1 aber nicht.
Was hat das mit 11.5.2.8 zu tun? Bei WCAG 1.3.1 würde ich sowohl bei Apps als auch bei Webseiten eine programmatische Ausgabe eines Suchfelds fordern.
Sollte in der Prüfschrittbeschreibung ein ggf. vorhandener Platzhalter nicht vor der Prüfung entfernt werden, um sicherzustellen das die programmatische Auswertung auch dauerhaft ist?
Finde ich eine gute Idee!
@CarstenKaul Wir haben in der Prüfschrittbeschreibung:
Falls Texteingabefelder nur durch einen Platzhaltertext beschriftet sind: Platzhaltertext durch eine Eingabe ersetzen, um zu prüfen, ob unabhängig vom ersetzbaren Platzhaltertext ein programmatisch ermittelbarer Name ausgegeben wird.
Ich weiß nicht, ob das erst als Anwort auf Dein Issue von mir so umgesetzt wurde oder schon vorher so da stand. Da der Platzhaltertext ersetzt wird, ist klar ob er dennoch ausgegeben wird oder durch den Wert ersetzt wird.
Ich schließe das issue, bei Bedarf sonst gern wieder öffnen.