KI-Vorlesung
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VL: Definition von "KI" (vgl. geplante KI-Grundverordnung der EU)
"KI als Software, die im Hinblick auf vom Menschen festgelegte Ziele Inhalte, Empfehlungen, Vorhersagen oder Entscheidungen erstellen, die ihr jeweiliges Umfeld beeinflussen. Diese Software wird mit algorithmischen Verfahren wie maschinellem Lernen, Wissenpräsentation oder statistischen Ansätzen programmiert."
siehe auch hier https://bildungsklick.de/schule/detail/warten-auf-den-naechsten-quantensprung